Abnahme

Zur technischen Abnahme des Gewerkes wird die fachgerechte Ausführung des Dachhandwerkers nach Fertigstellung mit der Übereinstimmung zur beauftragten Leistung abschließend überprüft und protokolliert. Mögliche Unstimmigkeiten können dann vor Umkehr der Beweislast nochmals abgestimmt und gegebenenfalls zur Überarbeitung veranlasst werden.