Energieausweis

Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“. Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den sogenannten Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument mit energiebezogenen Daten über das gesamte Gebäude. Ein ganz wichtiges Element ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala – so kann jeder, ob Fachmann oder Laie, auf einen Blick erkennen, wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist.

Weiterhin macht dieser Schwachstellen im Altbau sichtbar und zeigt auf, durch welche Maßnahmen Energie gespart, das Budget entlastet und gleichzeitig der Wohnkomfort erhöht werden kann.